Grundlagen

Der Taucheinsatz der Feuerwehr dient der Rettung und Bergung von Personen oder Gegenständen aus Gewässern. Er stellt besondere Anforderungen an Qualifikation, Ausrüstung und Führung. Die FwDV 8 (2014) regelt alle wesentlichen Aspekte des Feuerwehrtauchens.

Rollen im Taucheinsatz (FwDV 8, Kap. 6)

Taucheinsatzführer Leitet und koordiniert den Taucheinsatz; entscheidet über Einsatzbeginn und Abbruch; ist für Sicherheit der Taucher verantwortlich; kommuniziert mit übergeordneter Einsatzleitung. Feuerwehrtaucher Führt den eigentlichen Tauchgang durch. Mindestens zwei Taucher werden eingesetzt – nie allein tauchen. Kommuniziert mit dem Signalmann über Leinenzugzeichen. Sicherheitstaucher Voll ausgerüsteter Taucher, der einsatzbereit an der Wasseroberfläche verbleibt. Er rettet den Einsatztaucher im Notfall. Mindestens ein Sicherheitstaucher je eingesetztem Taucher. Signalmann Hält Verbindung zum Taucher über die Signalleine. Kommuniziert mit standardisierten Leinenzugzeichen. Überwacht Tauchzeit und Auftauchplan.

Leinenzugzeichen (FwDV 8, Anlage 2)

Zeichen Bedeutung (Oberfläche fi Taucher) Bedeutung (Taucher fi Oberfläche)

1 Zug Bist du in Ordnung? Ich bin in Ordnung 2 Züge Tauche auf Ich tauche auf 3 Züge Komm zurück Ich komme zurück 4 Züge (Achtung) Ich brauche Hilfe (Notsignal!) Kontinuierliche ZüNgoetsignal / Sofort-Hilfe Ich bin in Gefahr

Einsatzgrundsätze (FwDV 8, Kap. 6.7)

  • Nie allein tauchen – immer Sicherheitstaucher bereithalten
  • Einsatz nur unter Aufsicht des Taucheinsatzführers
  • Tauchstelle und Boot kennzeichnen nach Wasserrecht
  • Auftauchplan und Tauchzeit einhalten
  • Dekompressionsregeln beachten – Austauchtabellen (FwDV 8, Anlage 3)
  • Bei Schichtung (Temperaturgefälle) besondere Vorsicht
  • In Strömungsgewässern: Tauchtiefe und -dauer begrenzen

Notfallmaßnahmen (FwDV 8, Kap. 6.8)

  • Sicherheitstaucher geht bei 4 Zügen oder ausbleibendem Signal sofort ins Wasser
  • Taucheinsatzführer leitet Rettungsmaßnahmen
  • Druckkammer: bei Verdacht auf Dekompressionserkrankung sofort alarmieren (DAN-Notruf: +39 06 4211 5685)
  • Ertrinkungspflege durch Rettungsdienst
  • Keine weiteren Tauchgänge ohne ärztliche Freigabe nach Zwischenfall
Achtung: Dekompressionskrankheit kann Stunden nach dem Tauchgang auftreten. Symptome: Gelenkschmerzen, Taubheitsgefühl, Lähmungen, Atemprobleme. Sofort Druckkammer und Notarzt!

Protokoll und Dokumentation (FwDV 8, Kap. 6 / Anlage 6)

Für jeden Taucheinsatz ist ein Taucheinsatzprotokoll zu führen: Einsatzdatum, Einsatzort, Namen der Taucher, Tauchtiefe, Tauchzeit, Besonderheiten, Ergebnis. Das Protokoll dient der Nachvollziehbarkeit und der Unfallverhütung.

Rechtsgrundlagen

  • FwDV 8 – Tauchen, Ausgabe 2014
  • Kapitel 6 (Einsatz), Kapitel 6.7 (Einsatzgrundsätze), Kapitel 6.8 (Notfallmaßnahmen)
  • UVV Feuerwehren (GUV-V C53)

Quellenangaben

Datei: FwDV 8 – Tauchen, Ausgabe 2014

Kapitel 6 (Einsatz), Anlage 2 (Leinenzugzeichen), Anlage 3 (Austauchtabellen), Anlage 6 (Protokoll)

Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen (Dekompressionskrankheit,

Sicherheitstaucher).