Grundlagen

Schläuche sind das zentrale Verbindungselement zwischen Wasserquelle und Einsatzstelle. Ihre korrekte Handhabung – vom Auslegen und Kuppeln bis zum Zurücknehmen und Zurückrollen – ist grundlegendes Handwerk jeder Feuerwehrkraft. Fehler beim Verlegen von Schlauchleitungen können im Einsatz zu Zeitverlust, Wasserversorgungsunterbrechungen oder Unfällen führen. Druckschläuche

Typ Nennweite Farbe Einsatz

A-Schlauch 110 mm Rot Pumpensaugseite (selten als Druckschlauch)

B-Schlauch 75 mm Rot Hauptversorgungsleitung, lange Strecken

C-Schlauch 52 mm Rot Angriffsleitung, kürzere Strecken

D-Schlauch 25 mm Gelb/Rot Schwer zugängliche Bereiche, Trockenrohre

S-Schlauch 25 mm – Sondereinsatz Waldbrand (leicht)

Auslegen von Druckschläuchen (FwDV 1, Kap. 4)

Legt ein Trupp seine Leitung selbst, wird diese vom Verteiler in Richtung Einsatzstelle ausgelegt – anderenfalls von der Einsatzstelle zum Verteiler. Bei der Schnellangriffsleitung und Schlauchhaspel muss die Schlauchleitung von unten abrollen. Schlauchanzahl-Faustregel: Eine C-Länge (20 m) je Geschoss zur Überwindung der Höhe, mindestens eine C-Länge je abzusuchender Nutzungseinheit – unter Beachtung der Gebäudeabmessungen.

Vornahme über Leitern (FwDV 1, Kap. 4.4)

Die Vornahme von leeren C-Druckschlauchleitungen über tragbare Leitern darf nur bis auf Höhe des 1. Obergeschosses erfolgen. Darüber hinaus muss der Schlauch mittels Feuerwehrleine hochgezogen werden. Die C-Druckschlauchleitung darf nicht am Körper befestigt werden. Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt oder an ihnen befestigt werden.

Sicherung an Festpunkten (FwDV 1, Kap. 4.7)

Bei Vornahme von Druckschläuchen an Außenfronten oder in Treppenräumen sind diese an geeigneten Festpunkten durch Seilschlauchhalter oder Feuerwehrleine zu sichern. In Treppenräumen muss andernfalls die Leitung auf der Treppe verlegt werden. Auf ausreichende Schlauchreserve ist zu achten.

Kuppeln von Druckschläuchen (FwDV 1, Kap. 4.6)

  • B-Schläuche werden grundsätzlich von zwei Feuerwehrangehörigen gekuppelt
  • C-Schläuche können von einem Feuerwehrangehörigen gekuppelt werden
  • Zusammenkuppeln im Uhrzeigersinn; Auseinanderkuppeln entgegen dem Uhrzeigersinn
  • Beim Auseinanderkuppeln mit Kupplungsschlüsseln: Schlüssel über Kreuz halten

Schlauchbrücken (FwDV 1, Kap. 4.8)

Beim Überqueren von Straßen mit Schlauchleitungen sind mindestens zwei, besser drei Schlauchbrücken auf einer Fahrbahnseite so auszulegen, dass Fahrzeuge verschiedener Spurbreite (PKW/LKW) die Leitung überfahren können. Auf Verkehrssicherung ist besonders zu achten.

Zurücknehmen (FwDV 1, Kap. 4.9)

Die Schlauchleitung ist an geeigneten Stellen zu entkuppeln. Wasserschaden verhindern – Glatteisgefahr beachten. Zur Entleerung wird der Schlauch fortlaufend hochgehoben oder in abfallendem Gelände so gelegt, dass das Wasser durch natürliches Gefälle abfließt. C-Schlauch bei Zurücknahme in Buchten über die Schulter legen (Kupplungen vor dem Körper) oder einfach/doppelt rollen. Saugschläuche Saugschläuche verbinden die Pumpe mit der Wasserentnahmestelle. Sie sind druckfest, aber auch saug- bzw. unterdruckfest ausgeführt. Das Kuppeln beginnt immer am Saugkorb. Saugschläuche dürfen nicht abknicken – Ansaugverlust ist die Folge.

Rechtsgrundlagen

  • FwDV 1, Kap. 4 (Druckschläuche) und Kap. 6 (Saugschläuche/Wasserentnahme)
  • DIN 14811 – Druckschläuche; DIN 14820 – Saugschläuche
  • UVV Feuerwehren (GUV-V C53)

Häufige Fehler

  • Schlauchleitungen in Treppenräumen nicht gesichert – Schlauch reißt herunter
  • C-Schlauch am Körper beim Aufstieg über Leiter – verboten
  • Keine Schlauchbrücken auf der Fahrbahn – Schlauch überfahren
  • Kuppelrichtung verwechselt – Schlauch lässt sich nicht öffnen

Quellenangaben

Datei: FwDV 1 – Stand: September 2006

Kapitel 4 (Auslegen von Druckschläuchen), Kapitel 4.6–4.9, Kapitel 6 (Wasserentnahme/Saugschläuche)

Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen.