Grundlagen

Während die Gruppe die taktische Grundeinheit der Feuerwehr ist, wird der Zug eingesetzt, wenn der Umfang eines Einsatzes die Kapazität einer einzelnen Gruppe übersteigt. Ein Zug vereint mehrere taktische Einheiten unter einheitlicher Führung und ermöglicht koordinierte, arbeitsteilige Schadenbekämpfung. Die FwDV 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Stand: Februar 2008) regelt Gliederung, Führung und Einsatzablauf des Zuges. Sie ist die Grundlage für alle taktischen Ausbildungen, die über die Gruppenebene hinausgehen.

Gliederung des Zuges (FwDV 3, Kap. 2.4)

Der Zug besteht aus dem Zugführer, dem Zugtrupp als Führungseinheit und aus Gruppen, Staffeln und/oder

Selbstständigen Trupps. Der Zugtrupp gliedert sich in:

  • Führungsassistent (1): Vertreter des Zugführers
  • Melder (1): Informationsübertragung
  • Fahrer (1): Führt KdoW oder ELW

Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22 Einsatzkräften. Für besondere Aufgaben kann er um einen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe erweitert werden.

Einsatzleitung und Führung (FwDV 3, Kap. 6.1)

Der Zug kann auf zwei Arten eingesetzt werden:

  • Selbstständig: Der Zugführer ist Einsatzleiter und leitet die Schadenbekämpfung eigenverantwortlich.
  • Unterstellt: Der Zug wird einem übergeordneten Einsatz- oder Einsatzabschnittsleiter unterstellt. Der

Zugführer führt seinen Zug dann zur Erfüllung des zugewiesenen Auftrages. Die dem Zug angehörenden Einheitsführer melden sich nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle beim Zugführer und erhalten dort ihren Befehl. Der Zugführer erkundet zuvor – ggf. gemeinsam mit den Einheitsführern – die Einsatzstelle.

Merke: Der Zugführer ist an keinen bestimmten Platz gebunden. Er ist über seine Befehlsstelle erreichbar. Seine Aufgabe ist die Führung, nicht das Mitarbeiten im Einsatz.

Aufgaben der Mannschaft im Zugeinsatz (FwDV 3, Kap. 5.2.2)

  • Zugführer: Führt den Zug im Einsatz, ist an keinen Platz gebunden, ist über Befehlsstelle erreichbar
  • Führungsassistent: Führt Aufträge auf Befehl des Zugführers aus; ist Vertreter des Zugführers
  • Melder: Informationsübertragung; auf Befehl weitere Aufgaben
  • Fahrer: Fährt KdoW oder ELW; übernimmt bei Ausfall des Melders dessen Aufgaben
  • Gruppenführer und Staffelführer: Führen ihre jeweilige Einheit entsprechend dem Zugführerbefehl

Befehl des Zugführers (FwDV 3, Kap. 6.2)

Der Inhalt eines jeden Befehls muss kurz und klar sein. Er enthält, was nachgeordnete Einheitsführer zur Aufgabenerfüllung wissen müssen. Ein Zugführerbefehl muss mindestens enthalten:

  • Einheit: Welche Einheit wird beauftragt?
  • Auftrag: Was ist zu tun?

Im Unterschied zu Gruppen- oder Truppführerbefehlen verwendet der Zugführer die Elemente 'Mittel', 'Ziel' und 'Weg' nur dann, wenn sie zur Klarheit beitragen (Auftragstaktik). Bei komplexen Lagen kann der Befehl durch folgende Elemente ergänzt werden:

  • Lage: Schadenereignis, Gefahrenlage, Einsatzkräftestatus, Unterstellungen
  • Durchführung: Eigene Absicht, Aufträge an Einheiten, Zusammenarbeit, Zeitangaben,

Schutzmaßnahmen

  • Versorgung: Atemschutzgeräte, Betriebsstoffe, medizinische Versorgung
  • Führung & Kommunikation: Funkverbindungen, Befehlsstellen, Erreichbarkeit

Relevanz im Einsatzdienst

Ein Zugeinsatz wird typischerweise ausgelöst bei:

  • Größeren Bränden (mehrgeschossige Gebäude, Industriebrände)
  • Massenanfällen von Verletzten
  • Technischen Hilfeleistungen großen Umfangs (Zugunfall, Einsturz)
  • Sucheinsätzen in der Fläche
  • Katastrophenschutzlagen

Einsatzgrundsätze (FwDV 3, Kap. 5.3)

  • Angriffs- und Wassertrupp sollen mit Atemschutzgeräteträgern besetzt sein
  • Der Trupp geht im Gefahrenbereich grundsätzlich gemeinsam vor
  • Truppführer ist für Auftrag und Sicherheit seines Trupps verantwortlich
  • Einsatzbefehle werden von der beauftragten Einsatzkraft wiederholt
  • In besonderen Situationen kann ein Trupp personell verstärkt werden
  • Angriffstrupp rüstet sich während Alarmfahrt auf Befehl mit Atemschutz aus

Rechtsgrundlagen

  • FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Stand: Februar 2008
  • Kapitel 2.4 (Gliederung Zug), Kapitel 5.2.2 (Aufgaben Zug), Kapitel 6 (Einsatz eines Zuges)
  • FwDV 100 – Führung und Leitung im Einsatz

Typischer Ablauf: Zugeinsatz Wohnhausbrand

  1. Anfahrt und erste Lagefeststellung — Zugführer erkundigt Lage vom KdoW aus. Gruppenführer melden sich beim Eintreffen.
  2. Befehl des Zugführers — Zugführer gibt Befehle an Gruppenführer: Einsatzabschnitte, Aufgaben, Kommunikationswege.
  3. Parallelarbeit der Gruppen — Gruppe 1: Innenangriff. Gruppe 2: Außenangriff/Wasserversorgung. Gruppe 3: Menschenrettung/Drehleiter.
  4. Lagefortschreibung — Zugführer koordiniert und passt Befehle an veränderte Lage an. Führungsassistent dokumentiert.
  5. Nachalarmierung — Bei Eskalation: Zugführer fordert weitere Kräfte an oder übergibt an Einsatzleitung.
  6. Abschluss — Zugführer koordiniert Rückzug, kontrolliert Vollständigkeit der Mannschaft, erstellt Einsatzbericht.

Häufige Fehler

  • Zugführer arbeitet im Einsatz mit statt zu führen
  • Kein Überblick über alle eingesetzten Trupps und deren Atemschutzstatus
  • Einheitsführer melden sich nicht beim Zugführer – fehlende Lageinformation
  • Befehl enthält zu viele Details oder ist unklar – Einheitsführer wissen nicht, was zu tun ist
  • Kommunikation bricht ab – Zugführer hat keinen Funkkontakt zu Einheiten
Praxistipp: Im Zugeinsatz ist der Lagekarte/das Einsatztagebuch ein unverzichtbares Führungsmittel. Der Führungsassistent hält Einsatzbeginn, Truppnummern, Atemschutzzeiten und Befehle fest. So behält der Zugführer den Überblick auch bei schnell wechselnder Lage.

Ausbildung & Übungen

  • Zugführerlehrgang als Pflichtausbildung für Zugführer
  • Taktikübungen auf Zugführerebene: Befehlsgebung, Auftragstaktik, Lagefortschreibung
  • Stabsrahmenübungen: Zugführer in der Führungsrolle ohne reale Einsatzmittel
  • Gemeinsame Übungen aller Gruppen des Zuges: Kommunikation und Koordination

Quellenangaben

Datei: FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Stand: Februar 2008

Abschnitt: Kapitel 2.4 (Gliederung Zug), Seite 9

Abschnitt: Kapitel 5.2.2 (Aufgaben Zugeinsatz), Seite 16

Abschnitt: Kapitel 6 (Einsatz eines Zuges), Seiten 32–33

Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen (Führungspraxis, Einsatztagebuch).