Grundlagen

Absturzgefährdete Bereiche begegnen Einsatzkräften der Feuerwehr in vielen Lagen: auf Flachdächern, an Böschungen, in Treppenhäusern ohne Geländer, an Brücken, auf Silos oder in Industrieanlagen. Überall dort, wo ein freier Fall möglich ist oder eine Person abrutschen kann, greift das System der Absturzsicherung. Die FwDV 1 unterscheidet grundlegend zwischen zwei Sicherungsformen: dem Halten (kein freier Fall möglich, Leine wird straff geführt) und dem Auffangen (freier Fall nicht ausgeschlossen, Gerätesatz Absturzsicherung erforderlich). Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Auswahl der richtigen Ausrüstung. Absturzsicherung ist nicht nur eine technische Disziplin – sie erfordert Urteilsvermögen, klare Kommunikation und gegenseitiges Absichern. Ein falsch gewählter Anschlagpunkt, ein falscher Knoten oder ein unbeaufsichtigtes Kernmantelseil können zum Tod führen.

Merke: Grundsatz laut FwDV 1: Ein freies Hängen in der Feuerwehrleine ist grundsätzlich nicht zulässig. Die einzige Ausnahme ist das Selbstretten.

Hintergrund & technische Grundlagen

Das Sicherungssystem der Feuerwehr basiert auf wenigen, aber zuverlässigen Kernkomponenten. Für das einfache Halten genügt der Feuerwehr-Haltegurt mit Sicherungsseil und die Feuerwehrleine. Sobald jedoch ein freier Fall nicht ausgeschlossen werden kann, ist zwingend der Gerätesatz Absturzsicherung einzusetzen.

Geräte zum Halten (FwDV 1, Kap. 17.1)

  • Feuerwehr-Haltegurt: Sicherungsseil wird um einen Anschlagpunkt geschlungen, Karabinerhaken in die

Halteöse eingeklinkt. Direktes Anschlagen mit dem Karabiner ist nicht zulässig.

  • Feuerwehrleine mit Brustbund: Die zu sichernde Person wird mit einem Brustbund eingebunden.

Halbmastwurfsicherung (HMS) am Feuerwehr-Haltegurt des Haltenden.

  • Kernmanteldynamikseil: Wird bei der Seilsicherung in absturzgefährdeten Bereichen (Auffangen)

eingesetzt.

Geräte zum Auffangen (FwDV 1, Kap. 17.2)

  • Gerätesatz Absturzsicherung mit Kernmanteldynamikseil
  • Auffanggurt (statt Haltegurt)
  • HMS-Doppelverschlusskarabiner (zwingend – normaler Karabiner nicht zulässig)
  • Endlosbandschlinge oder Mastwurf-Achterknoten zur Anschlagpunktbefestigung

Der Anschlagpunkt muss sich immer oberhalb des Feuerwehrangehörigen befinden, um einen freien Fall auszuschließen. Im Einsatz muss die Belastbarkeit des Anschlagpunktes abgeschätzt werden – geeignet sind z. B. Holme von gegen Umfallen gesicherten Leitern oder massive Treppengeländer.

Relevanz im Einsatzdienst

Absturzunfälle gehören zu den schwersten Unfallarten im Feuerwehrdienst. Bereits eine Sturzhöhe von zwei Metern kann tödliche Folgen haben. Typische Einsatzsituationen mit Absturzgefahr sind:

  • Brandbekämpfung auf Flachdächern oder in Dachgeschossen ohne Geländer
  • Technische Hilfeleistung an Brücken, Böschungen oder in Schächten
  • Menschenrettung aus Höhen – z. B. von Silos, Türmen, Kränen
  • Waldbrände an Hanglagen
  • Einsätze in Industrieanlagen mit Gitterrosten, Plattformen und offenen Bühnen
Achtung: Selbst auf scheinbar sicheren Dächern kann der Untergrund morsch, vereist oder instabil sein. Absturzsicherung ist keine optionale Vorsichtsmaßnahme – sie ist Pflicht, sobald Absturzgefahr besteht.

Rechtsgrundlagen

  • FwDV 1 – Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Kap. 17 und 18 (Stand: September 2006)
  • UVV Feuerwehren (GUV-V C53) – Regelungen zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen
  • DGUV Regel 112-198 / BGR 198 – Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • DIN EN 361 – Auffanggurte; DIN EN 354 – Verbindungsmittel
  • Landesrechtliche Regelungen können ergänzende Vorgaben enthalten.

Typischer Ablauf: Sicherung im absturzgefährdeten Bereich

  1. Erkundung — Lage einschätzen: Wie hoch ist der mögliche Sturz? Gibt es einen freien Fall? Welche Anschlagpunkte sind vorhanden und wie belastbar? Welche Geräte stehen zur Verfügung?
  2. Geräteauswahl — Entscheidung: Halten (Feuerwehrleine + Haltegurt) oder Auffangen (Gerätesatz Absturzsicherung)? Bei Zweifel immer den höherwertigen Gerätesatz wählen.
  3. Anschlagpunkt sichern — Geeigneten, belastbaren Anschlagpunkt wählen. Seil oder Bandschlinge befestigen – Anschlagpunkt muss sich oberhalb des Sicherungspunktes befinden.
  4. Anlegen der PSA — Haltegurt oder Auffanggurt anlegen. Karabiner und HMS kontrollieren. Doppelte Sicherung durch Selbstsicherung des Haltenden.
  5. Sicherung aktiv halten — Haltender steht mit sicherem Stand und Selbstsicherung. Leine immer straff halten. Sichtkontakt zur gesicherten Person wahren.
  6. Kontrolle und Nachbereitung — Nach Einsatz: Seilzustand prüfen, Knoten auf Belastungsspuren untersuchen, Gerät reinigen und einsatzbereit herrichten.

Sicherheitsmaßnahmen & Gefahren

Die häufigsten Unfallursachen bei Absturzunfällen im Feuerwehrdienst sind fehlende oder fehlerhafte

Sicherung. Folgende Punkte sind besonders kritisch:

  • Falscher Anschlagpunkt: Nicht ausreichend belastbar oder unterhalb des Sicherungspunktes gelegen.
  • Verwendung des normalen Karabinerhakens beim Auffangen: Nur HMS-Doppelverschlusskarabiner zulässig.
  • Fehlerhafter Brustbund: Sitzt zu locker oder wurde falsch gebunden – Sturz führt zum Herausgleiten.
  • Haltender ohne Selbstsicherung: Wird die Sicherungslast plötzlich wirksam, kann auch der Haltende stürzen.
  • Seil/Leine nicht straff geführt: Beim Halten muss die Leine immer unter Spannung sein.
  • Überbelastung des Kernmanteldynamikseils: Seil nach sturzbedingter Belastung sofort aussondern.
Praxistipp: Nach jedem Einsatz, bei dem das Sicherungsseil belastet wurde, muss es auf sichtbare Schäden geprüft und anschließend – auch ohne sichtbare Schäden – dem Gerätewart vorgelegt werden. Kern-Mantel-Seile können nach einem Sturzstoß innere Schäden aufweisen, die von außen unsichtbar sind.

Kommunikation & Zusammenarbeit

Absturzsicherung ist immer Teamarbeit. Die gesicherte Person und der Haltende müssen sich abstimmen,

Signale vereinbaren und klare Absprachen treffen:

  • Vor dem Beginn: Klares Startsignal vereinbaren – z. B. 'Ich gehe vor – Leine straff!'
  • Während der Sicherung: Regelmäßiger Sicht- oder Sprachkontakt.
  • Notsignal festlegen: Was passiert, wenn die Verbindung abbricht?
  • Führungskraft informieren: Der Einheitsführer muss wissen, dass eine Absturzsicherung aktiv ist.

Häufige Fehler

  • Halten und Auffangen verwechseln: Wenn ein freier Fall möglich ist, genügt die Feuerwehrleine nicht.
  • Direktes Anschlagen mit dem Karabiner: Laut FwDV 1 ausdrücklich verboten.
  • Keine Selbstsicherung des Haltenden: Wird die Last aktiv, kann der Haltende mitgerissen werden.
  • Anschlagpunkt falsch eingeschätzt: Morsches Holz, schadhafte Geländer, nicht angeschweißte Ösen.
  • Sicherung wird als Komfort genutzt: Die Feuerwehrleine ist kein Hilfsmittel zum bequemen Abstützen.

Ausbildung & Übungen

Die Absturzsicherung ist ein anspruchsvolles Ausbildungsfeld, das regelmäßige Wiederholung erfordert.

Empfohlene Übungsformen:

  • Knotenübungen: Brustbund, Mastwurf, Achterknoten und Spierenstich regelmäßig wiederholen.
  • HMS-Übungen: Einlegen des Halbmastwurfs am Doppelverschlusskarabiner bis zur sicheren

Automatik.

  • Simulationsübungen an Leitern oder niedrigen Gebäuden mit Sicherungssystem.
  • Theorieschulung: Anschlagpunkte beurteilen, Gerätekunde, Rechtslage.
  • Gemeinsame Prüfung der Ausrüstung: Jährliche Gerätekontrolle als Ausbildungseinheit.
Beispiel: Bei einem Dachstuhlbrand soll ein Atemschutztrupp auf dem teilweise eingestürzten Flachdach vorgehen. Der Einheitsführer ordnet Absturzsicherung an. Anschlagpunkt wird an einem stabilen Kaminrohr gefunden. Beide Truppmitglieder erhalten Auffanggurte, das Kernmanteldynamikseil wird am Kamin befestigt, HMS-Doppelverschlusskarabiner eingelegt. Erst nach Kontrolle durch den Einheitsführer erfolgt der Einsatz auf dem Dach.

Weiterführendes

  • Knoten und Stiche: Artikel 'Knoten und Stiche' auf Feuer-Pedia.de
  • PSA – Persönliche Schutzausrüstung: Haltegurt, Auffanggurt, Karabiner
  • Leitern: Einsatz als Anschlagpunkt und Sicherungshilfe
  • FwDV 1 – Kapitel 17 und 18 vollständig lesen

Quellenangaben

Datei: FwDV 1 – Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Stand: September 2006

Abschnitt: Kapitel 17 (Sichern in absturzgefährdeten Bereichen), Seiten 122–132

Abschnitt: Kapitel 18 (Retten und Selbstretten), Seiten 133–146

Rechtsgrundlagen: UVV Feuerwehren (GUV-V C53)

Teilweise ergänzt durch allgemeine Ausbildungsinhalte und Fachwissen.